HANDELS- & GEZELSCHAFTSRECHT
Das Handelsrecht ist ein Rechtsgebiet, das Handelsgeschäfte und Handelsbeziehungen regelt. Die allgemeinen Bestimmungen des Handelsrechts sind in den Artikeln 1-123 des türkischen Handelsgesetzbuches geregelt. Handelsunternehmen, Handelsnamen, Kaufleute und die Folgen der Kaufmannseigenschaft, Handelsregister, Handelsverträge, Handelsvertreter, unlauterer Wettbewerb, Handelsgehilfen und die Beilegung von Handelsstreitigkeiten sind in diesem Abschnitt geregelt.
Das Gesellschaftsrecht, ein Teilbereich des Handelsrechts, ist in den Artikeln 124-644 des Handelsgesetzbuches geregelt. Dieser Abschnitt regelt Fragen wie Gründung, Betrieb, Beendigung, Gesellschaftsformen, Gesellschaftsverträge, Gesellschaftsorgane, Geschäftsführung, Gesellschafter, Gesellschaftsgläubiger, Verschmelzung, Spaltung, Übertragung, Umwandlung und Liquidation von Gesellschaften.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein wichtiges Rechtsgebiet, das sich mit der ordnungsgemäßen Führung des Handelslebens, der Sicherheit von Handelsgeschäften, der Regelung von Handelsbeziehungen, der Beilegung von Handelsstreitigkeiten, der Überwachung von Handelstätigkeiten und dem Schutz von Handelsunternehmen und Gesellschaften befasst. Wir stehen unseren Mandanten mit einem kompetenten und erfahrenen Team und Lösungspartnern im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts zur Verfügung.