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Erbschaftssteuererklärung in der Türkei

Tragen Sie neben der Trauer um den Tod eines nahen Familienangehörigen nicht auch noch die Last der Erbschaftsangelegenheiten.

Die Erbschaftssteuererklärung ist eine Steuererklärung, die Erben und Erwerber von Vermögenswerten, die sie durch Erbschaft oder unentgeltliche Übertragung erworben haben, gesetzlich abgeben müssen. Sie muss innerhalb bestimmter Fristen ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Nachlasses bzw. der unentgeltlichen Übertragung vollständig ausgefüllt und abgegeben werden.

In diesem Artikel finden Sie detaillierte Informationen darüber, wie die Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung in der Türkei abgegeben werden muss


1-Was ist eine Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung?

Gemäß § 2 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes Nr. 7338 bezeichnet der Begriff „Erbschaft” Verfügungen im Todesfall, wie beispielsweise Erbschaften, Testamente und Erbverträge. Der Begriff „unentgeltliche Übertragung” bezieht sich dagegen auf Schenkungen oder sonstige unentgeltliche Zuwendungen. Gemäß Artikel 5 des Gesetzes unterliegen Personen der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die durch Erbschaft oder unentgeltlich Vermögenswerte erwerben. Eine Erbschaftssteuererklärung muss demnach abgegeben werden, wenn Vermögenswerte durch Erbschaft oder unentgeltliche Zuwendung auf Personen übergehen.


Da es in diesem Artikel um die Erklärung geht, die im Falle einer Erbschaft abgegeben werden muss, beschränken wir uns darauf, Beispiele für andere unentgeltliche Übertragungen zu nennen. Dazu zählen beispielsweise unentgeltliche Preise, die durch Fernsehwettbewerbe, Gewinnspiele usw. gewonnen wurden, sowie Vermögenswerte, die ohne Gegenleistung erworben wurden, wie etwa Schenkungen.


2- Wie erhält man die Bescheinigung „Keine Erbschaftsbeziehung-Veraset İlişiği Yoktur“ bzw. „Erbschaftsbeziehung beendet-Veraset İlişiği Kesilmiştir.“?


Nach dem Tod einer Person geht ihr Nachlass gemäß dem türkischen Zivilgesetzbuch auf ihre Erben über. Die Erben, die durch die Erbschaft bewegliches oder unbewegliches Vermögen erhalten haben, müssen eine Erbschafts- und Übertragungserklärung abgeben. Sie müssen außerdem die sich aus der Erklärung ergebende Steuer entrichten und die Bescheinigung „Keine Erbschaftssteuerpflicht“ oder „Erbschaftssteuerpflicht erloschen“ erhalten. Wie in unserem Artikel „Nach dem Tod einer Person zu erledigende Formalitäten” ausführlich erläutert, ist es nicht möglich, Geld vom Konto des verstorbenen Angehörigen abzuheben oder Transaktionen mit den zum Nachlass gehörenden Immobilien durchzuführen, solange die Erbschafts- und Nachlasssteuer nicht abgerechnet ist.


Der Vermerk „Keine Erbschaftssteuerpflicht“ ist eine offizielle Bescheinigung der Steuerbehörde. Sie bestätigt, dass die Erbschaftsformalitäten abgeschlossen sind und keine Steuerschulden gegenüber dem Staat bestehen.


Diese Bescheinigung wird zwingend benötigt für:

  • bei Grundbuchangelegenheiten,

  • bei der Abhebung von Geld von Banken.

  • bei der Übertragung von Fahrzeugen.


Sie wird nach Zahlung der Erbschaftssteuer vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. In der Regel erfolgt die Ausstellung innerhalb weniger Werktage nach Zahlungseingang.


3- Wann muss die Erklärung abgegeben werden?

Dies hängt davon ab, ob der Tod in der Türkei oder im Ausland eingetreten ist und ob die Erben in der Türkei oder im Ausland wohnen.

  • Ist der Tod in der Türkei eingetreten, gilt Folgendes:

    • Befinden sich die Steuerpflichtigen in der Türkei, beträgt die Frist 4 Monate.

    • Befinden sie sich im Ausland, beträgt die Frist 6 Monate.

  • Wenn der Tod in einem anderen Land eingetreten ist,

    • innerhalb von sechs Monaten, wenn sich die Steuerpflichtigen in der Türkei befinden.

    • innerhalb von vier Monaten, wenn sie sich im Land des Verstorbenen befinden.

    • Wenn sich die Steuerpflichtigen in einem anderen Land als dem Land des Verstorbenen befinden, beträgt die Frist 8 Monate.


Wenn die Erklärung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgegeben wird, können Strafen für einen Verstoß ersten oder zweiten Grades fällig werden.


Da der Erbschaftsprozess viele rechtliche, finanzielle und bürokratische Details umfasst, können selbst kleine Fehler bei den Formalitäten große Probleme nach sich ziehen.

  • Eine unvollständige Erklärung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Bei einer falschen Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage kann es zu einer Überzahlung von Steuern kommen.

  • Bei Banken und grundbuchrechtlichen Institutionen können sich die Vorgänge verzögern oder sogar abgelehnt werden.


Mit der Unterstützung eines Erbrechtsanwalts werden die Vorgänge, die von allen Erben gemeinsam verfolgt werden müssen und zu Stress und zusätzlichen Kosten führen können, wie folgt abgewickelt:

  • Die Erklärung wird vollständig vorbereitet,

  • Die Dokumente werden schnell beschafft.

  • Der Prozess wird auf die am besten geeignete Weise abgewickelt.


Es sollte nicht vergessen werden, dass ein richtig durchgeführter Prozess Zeit, Kosten und Stress spart.

Mit einem Fachanwalt für Erbrecht können Sie Ihre Erbschaftsangelegenheiten in der Türkei problemlos regeln, die Erbschaftssteuererklärung in der Türkei abgeben und Vorgänge wie Vermietung, Verkauf und Auflösung von Partnerschaften durchführen lassen.

4- Erforderliche Unterlagen für die Erklärung

Für die Erstellung der Erbschaftserklärung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Erbschein: kann beim Amtsgericht oder bei einem Notar beantragt werden.

  • Eine Unterlage, aus der die Bankguthaben zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers hervorgehen. Diese ist bei den Banken zu beantragen.

  • Ein Dokument, aus dem der Marktwert der Immobilien des Erblassers hervorgeht. Dieses ist bei der zuständigen Gemeinde erhältlich.

  • Grundbuchauszüge der Immobilien sind beim Grundbuchamt erhältlich.

Eine Marktwertbescheinigung für das Fahrzeug ist bei der Versicherungsgesellschaft des Fahrzeugs erhältlich. Falls keine Versicherung besteht, kann ein Ausdruck aus der TSB-Kasko-Wertliste angefordert werden.


5- Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Wie oben erwähnt, wird der Gesamtwert des Nachlasses anhand der von den zuständigen Behörden eingeholten Unterlagen berechnet, wobei die in Tabelle 1 aufgeführten Ausnahmebeträge von diesem Gesamtwert abgezogen werden und der verbleibende Betrag gemäß den Steuerklassen in Tabelle 2 besteuert wird.


Der Freibetrag ist der Teil, der vor der Besteuerung nicht steuerpflichtig ist und von der Steuer befreit ist. Das heißt, ein bestimmter Teil des durch Erbschaft oder Schenkung erworbenen Vermögens oder Geldes ist von der Steuer befreit – dieser Teil wird als Freibetrag bezeichnet.


Zum Beispiel: Wenn eine Person im Jahr 2025 von ihrem Vater 3.000.000 TL erbt,

  • sind 2.316.628 TL dieses Betrags (Ausnahme) nicht steuerpflichtig.

  • Die Steuer wird nur auf die verbleibenden 683.372 TL berechnet.

Tabelle 1: 2025 Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge

Ausnahmebeträge

Zusammen mit dem Ehepartner für jeden Nachkommen (Kinder, Enkelkinder)

2.316.628 TL

Nur an den Ehepartner vererbtes Vermögen (wenn keine Kinder oder Enkelkinder vorhanden sind)

4.636.103 TL

Unentgeltliche Übertragungen (Spenden, Schenkungen usw.)

53.339 TL

Gewinne aus Wettbewerben, Verlosungen und Glücksspielen

53.339 TL

Tabelle 2: Bemessungsgrundlagen und Steuersätze der Erbschafts- und Schenkungssteuer für das Jahr 2025

Besteuerungsgrundlage (TL)

Übertragungen durch Erbschaft (%)

Unentgeltliche Übertragungen (%)

Die ersten 2.400.000 TL

1%

10%

Die nächsten 5.700.000 TL

3%

15%

Die nächsten 12.000.000 TL

5%

20%

Die nächsten 24.000.000 TL

7%

25%

Der Teil, der 44.100.000 TL übersteigt

10%

30%

Nützliche Links für die Erbschaftssteuererklärung

Klicken Sie hier, um einen Termin für Erbschaftsangelegenheiten beim Finanzamt Istanbul zu vereinbaren.

Klicken Sie hier, um ein Muster für die Erbschaftssteuererklärung herunterzuladen.

Klicken Sie hier, um die Kasko-Wertliste des türkischen Versicherungsverbands aufzurufen.


Denken Sie daran! Um Zeit und Geld zu sparen, Stress zu vermeiden und sich die Mühe zu ersparen, viele Erben gleichzeitig zu organisieren, die dieselben Formalitäten erledigen müssen, sollten die Erbschaftssteuererklärung und andere erbschaftsrechtliche Angelegenheiten von einem Fachanwalt für Erbrecht begleitet werden.


 
 
 

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