WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Mehrfamilienhäuser, Wohnsiedlungen, Einkaufszentren und Gewerbegebiete fallen in der Regel unter das Wohnungseigentumsgesetz. Die meisten unserer Bürger wohnen heute in solchen Anlagen oder haben dort ihren Arbeitsplatz. Diese Situation führt zu einer engen und dauerhaften Beziehung zwischen den Wohnungseigentümern und der Verwaltung. Dies führt häufig zu Konflikten zwischen den Wohnungseigentümern untereinander und mit der Verwaltung. Wir beraten die Wohnungseigentümer und die Verwaltung mit unserem kompetenten und erfahrenen Team. Dabei beraten wir die Verwaltungen in allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten, bei der Durchführung und Begleitung von ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen, bei der Erstellung von Wirtschaftsplänen, bei der Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Beitreibung von Hausgeldern, bei der Vertretung in ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen, bei der Anfechtung von Versammlungsbeschlüssen, beim Verwalterwechsel und bei der Änderung von Wirtschaftsplänen. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in allen Arten von Streitigkeiten, die sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergeben, insbesondere bei der Berichtigung von Miteigentumsanteilen, bei der Abwehr von Zwangsvollstreckungen und Entziehungen sowie in Restitutionsfällen.