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IMMOBILIENRECHT
Zu den wichtigsten Fällen im Immobilienrecht zählen: Annullierung und Eintragung von Eigentumsurkunden, Kollusion, Verhinderung unrechtmäßiger Inbesitznahme, Nutzungsentschädigung, Eigentumsfälle, Aneignung, Verhinderung von Eingriffen, Berichtigung unrechtmäßiger Eintragungen, Fälle, die sich aus Bauverträgen als Gegenleistung für Wohnungen ergeben, Wohnungseigentumsfälle, Gebietsabgrenzungsfälle, Enteignungsfälle und Erbschaftsfälle. Aufgrund des Wertes, der Bedeutung, der Komplexität und der Sensibilität von Immobilien erfordern diese Fälle Fachwissen, Erfahrung, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.
In unserer Kanzlei erhalten Sie alle Arten von Rechtsstreitigkeiten, Mediation und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Immobilienrecht. Unser Ziel in immobilienrechtlichen Fällen ist es, die Rechte unserer Mandantinnen und Mandanten bestmöglich zu verteidigen, sie rechtlich zu unterstützen, Prozesse und Mediationen schnell und effektiv durchzuführen und lösungsorientierte, faire Ergebnisse zu erzielen.
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