IMMOBILIENRECHT
Es ist das Rechtsgebiet, das die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit unbeweglichem Vermögen wie Grundstücken, Wohnungen, Geschäften, Lagerhallen, Fabriken, Feldern, Weinbergen und Gärten regelt. Immobilienrecht im Zusammenhang mit unbeweglichem Vermögen: Umwandlung, Eigentum, Besitz, unberechtigte Nutzung, Nießbrauch, Dienstbarkeit, Superrecht, Verkauf, Schenkung, Verpachtung, Hypothek, Teilung, Unterteilung, Enteignung, Bau, Bau gegen Wohnung, Eigentumswohnung, Grunddienstbarkeit, Teilzeitnutzungsrecht, Zoneneinteilung, Kataster.
Streitigkeiten im Bereich des Immobilienrechts werden im Allgemeinen vor den Zivilgerichten erster Instanz verhandelt. In einigen Fällen können jedoch auch andere Gerichte wie Friedensgerichte, Verwaltungsgerichte, Steuergerichte und Verbrauchergerichte zuständig sein. Die wichtigsten immobilienrechtlichen Fälle sind: Annullierung und Eintragung von Eigentumsurkunden, Kollusion, Verhinderung unrechtmäßiger Besetzung, Nutzungsentschädigung, Eigentumsfälle, Enteignung, Verhinderung von Eingriffen, Berichtigung unrechtmäßiger Eintragungen, Fälle, die sich aus Bauverträgen als Gegenleistung für Wohnungen ergeben, Wohnungseigentumsfälle, Gebietsabgrenzungsfälle, Enteignungsfälle, Erbschaftsfälle. Diese Fälle erfordern aufgrund des Wertes, der Bedeutung, der Komplexität und der Sensibilität von Immobilien Fachwissen, Erfahrung, Fleiß und Sorgfalt.
In unserer Kanzlei erhalten Sie alle Arten von Rechtsstreitigkeiten, Mediation und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Immobilienrecht. Unser Ziel in immobilienrechtlichen Fällen ist es, die Rechte unserer Mandanten bestmöglich zu verteidigen, unsere Mandanten rechtlich zu unterstützen, den Prozess und die Mediation schnell und effektiv durchzuführen und lösungsorientierte und faire Ergebnisse zu erzielen.