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FAMIELENRECHT

Hauptziele des Familienrechts sind der Schutz der Institution Familie als Grundlage der Gesellschaft, die Festlegung der Rechte und Pflichten der Familienmitglieder und die Regelung von Streitigkeiten innerhalb und außerhalb der Familie. Familienrecht: Verlobung, Eheschließung, Scheidung, eheliches Güterrecht (Gütertrennung), Familienwohnsitz, Vaterschaft, Adoption, Sorgerecht, Unterhalt, Vormundschaft (Pflegschaft), Treuhänderschaft, die das Leben der Familienmitglieder tiefgreifend beeinflussen, emotional und finanziell herausfordernd, komplex und sensibel sind. Die Bearbeitung dieser Fälle erfordert daher Fachwissen, Erfahrung, Sorgfalt und Umsicht.

 

Unsere Kanzlei bietet alle Arten von Rechtsstreitigkeiten und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Familienrecht mit spezialisierten Anwälten an. In familienrechtlichen Angelegenheiten sind wir bestrebt, die Rechte unserer Mandanten bestmöglich zu verteidigen, sie rechtlich zu unterstützen, den Prozess schnell und effizient zu führen, lösungsorientierte und faire Ergebnisse zu erzielen, basierend auf den Grundsätzen der Vertraulichkeit, des Vertrauens, der Ehrlichkeit und des Respekts.

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