VERSİCHERUNGSRECHT
Das Versicherungsrecht ist ein Zweig des Handelsrechts, der sich mit Verträgen befasst, in denen sich der Versicherer verpflichtet, im Falle der Verwirklichung des Risikos, das die materiellen Interessen des Versicherten schädigt, gegen Zahlung einer Prämie diesen Schaden zu beheben oder Geld zu geben oder andere Geschäfte zu tätigen, die von der Lebensdauer einer oder mehrerer Personen oder von bestimmten Ereignissen in ihrem Leben abhängen, sowie mit den Rechten und Pflichten, die sich aus diesen Verträgen ergeben.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Versicherungsrecht finden sich im Versicherungsgesetz Nr. 5684 und im türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102. Im Rahmen des Versicherungsrechts gibt es Institutionen und Personen wie Versicherungsgesellschaften, Rückversicherungsgesellschaften, Versicherungsagenturen, Versicherungsmakler, Versicherungsmathematiker, Versicherungssachverständige und die Versicherungsschiedskommission. Streitigkeiten aus dem Versicherungsrecht werden vor dem zuständigen Gericht oder vor der im Versicherungsvertrag bezeichneten Versicherungsschiedskommission entschieden. Die Versicherungsschiedskommission ist ein alternatives Streitbeilegungsverfahren, das geschaffen wurde, um Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen schnell, kostengünstig und durch Experten zu lösen.
Wir betreuen unsere Mandanten zusammen mit unseren kompetenten Lösungspartnern in allen Bereichen des Versicherungsrechts, insbesondere in den Bereichen Personen-, Sach-, Wert- und Ertragsausfallversicherung, Arbeitgeberversicherung, Verkehrsunfallversicherung.