ARBEITSRECHT
Das Arbeitsrecht ist der Teil des Rechts, der die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt. Das Arbeitsrecht umfasst Themen wie Arbeitsvertrag, Arbeitsentgelt, Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzsicherheit, Vergütung, Sozialversicherung, Arbeitsunfälle und Wiedereinstellung. Das Arbeitsrecht legt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fest und bietet Lösungen im Falle von Streitigkeiten. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind ein wichtiger Bestandteil des Geschäfts- und Arbeitslebens. Um den Verlust von Rechten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre Rechte und Pflichten genau kennen, die Gesetze und Verträge einhalten und im Streitfall eine rechtliche Lösung durch Schlichtung oder Gerichtsverfahren anstreben.
Arbeitsrechtliche Verfahren beginnen nicht erst vor Gericht, sondern bereits mit der Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer. Aus diesem Grund beraten wir unsere Mandanten national und international, insbesondere in Deutschland, bei Themen wie der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Ausarbeitung von Arbeitsstättenordnungen, der ordnungsgemäßen Führung von Personalakten, der Erstellung von Gehaltsabrechnungen, der Durchführung von Leistungsbeurteilungen und der damit verbundenen schriftlichen Verteidigung, der ordnungsgemäßen Führung von Ein- und Austrittsprotokollen und der korrekten Abwicklung von Kündigungsverfahren.